mobbing

Was ist Mobbing und wie wehrt man sich gegen Mobbing?

Mobbing bedeutet meist psychischen Terror in einer sozialen Umgebung, dem die Betroffenen nicht ohne großen Verlust ausweichen können, also am Arbeitsplatz oder in der Schule, auch in Seniorenheimen und bisweilen unter Nachbarn. Das Cybermobbing wird zwar dazugezählt, die Einordnung fällt aber bislang schwer, weil sich hier das Mobbingopfer im Grunde zurückziehen kann. Der Terror kann in kleinere körperliche Angriffe wie Schubsen ausarten, die strafrechtlich schwer zu würdigen sind. Definiert ist das Mobbing durch lang anhaltende und regelmäßige Angriffe auf die Person, die auch durch Unbeteiligte klar zu erkennen sind. Es gibt gute juristische Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen, besonders am Arbeitsplatz.

Erkenntnisse über Mobbing

Die Art dieser Handlungen hat es schon immer gegeben, allerdings rückten sie erst verstärkt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ins öffentliche Bewusstsein und wurden auch sprachlich näher benannt. Die etymologische Begriffsprägung stammt vom Tierforscher Konrad Lorenz, der das „Pöbeln“ (sinngemäße englische Übersetzung) für den Gruppenangriff von Tieren auf einen eigentlich überlegenen, aber einzelnen Gegner prägte, im speziellen Fall beispielsweise einer Gänseschar auf einen Fuchs. Auch hier kommt es durchaus nicht zu körperlichen Angriffen, sondern zu Psychoterror.

Der Arzt Heinz Leymann übertrug den Begriff Ende der 1970er Jahre auf die Arbeitswelt, erste Veröffentlichungen gab es gar erst zu Beginn der 1990er Jahre. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt durch die Medien schon ein Problembewusstsein geweckt und mit dem Fachbegriff Mobbing belegt worden, der übrigens im englischsprachigen Raum so nicht verwendet wird. Dort spricht man von „Bullying“, während die Terminologie des „Bossing“ (Mobbing des Chefs gegen Untergebene) international verstanden wird.

Die Gesellschaft, Gewerkschaften, Mediziner, Juristen, Unternehmensberater und Politiker nahmen sich der Problematik an, die beträchtliche wirtschaftliche und soziale Kosten verursacht.

Beschreibung von Mobbing

Als typisch werden Handlungen der Verleumdung, Drohung, Isolation, überzogener Kritik und im Rahmen des Bossing der Zuweisung unangemessener Arbeitsaufgaben festgestellt. Die Handlungen können subtil erfolgen, es genügt, wenn am Mittagstisch eine Gruppe demonstrativ und wiederholt den Platz verlässt, wenn ein Kollege auftaucht. Gerade das Gefühl der Isolation kann psychisch verheerende Auswirkungen haben, es wirken hier sehr alte psychosoziale Strukturen.

Auch kleine Schikanen, Dinge verschwinden lassen, Geburtstage (nur des Mobbingopfers) vergessen, nicht nach dem Urlaub fragen, ein ständiger gereizter Tonfall, Tuscheln oder Unterstützung verweigern gehören dazu. Entscheidend ist die Tatsache, dass die Handlungen nicht nur vorübergehend, nicht nur infolge eines unmittelbaren Anlasses, oft aus einer Gruppe heraus und strukturiert erfolgen. Die Handlungsweisen lassen ein System erkennen, was die Lage für das Mobbingopfer prekär macht.

Direkte Drohungen und körperliche Angriffe treten eher selten auf, weil sie recht klar arbeits- und strafrechtlich gewürdigt werden können. Unter Kindern und Jugendlichen sind wiederum dies die verbreitetsten Mobbinghandlungen. Im Internet fallen hingegen Verbalattacken recht drastisch aus, weil dies das einzige effektive Mittel des Mobbings darstellt.

Eingebunden ist Mobbing stets in eine bestimmte rechtliche und soziale Struktur. Eine Büroangestellte von 50 Jahren mit Spezialkenntnissen in ihrer Branche leidet deshalb besonders unter Mobbing, weil sie aus fachlichen und Altersgründen den Arbeitsplatz nur sehr schwer verlassen kann. Wäre sie in derselben Firma auf Honorarbasis beschäftigt, würde sie sich recht schnell nach einem neuen Job umschauen. Hätte sie nicht die speziellen Kenntnisse, die sie nur in dieser Branche – möglicherweise nur in dieser Firma gut verwerten kann (sie kennt die Buchhaltung seit 20 Jahren) – und wäre sie gleichzeitig 25 Jahre alt und kinderlos, würde sie auch ohne Weiteres kündigen. Die Mobbing-Täter wissen das, auch wenn sie es selten so klar analysieren.

Auf irgendeine Weise ist jedes Mobbinggeschehen strukturiert, das heißt, es kann genauso gut die 25-jährige freiberufliche Büromitarbeiterin treffen, aber auf ganz andere Art und Weise. Dass Mobbing am Arbeitsplatz und auch in Schulen und Altersheimen modernen gesellschaftlichen Strukturen geschuldet ist, erkannten moderne Gesellschaften während der letzten 50 Jahre sehr genau.

Möglichkeiten der Gegenwehr

Da Mobbing zu krankheitsbedingten Ausfällen, drastischem Motivationsverlust, vergiftetem Betriebsklima und Sabotageakten führt, hat der Gesetzgeber für den Bereich des Berufslebens Sanktionsmöglichkeiten gegen Mobbing geschaffen. Ein Straftatbestand ist es in Deutschland zwar nicht, dennoch können sich Mobbingopfer arbeitsrechtlich zur Wehr setzen und gegen den Arbeitgeber klagen, der seine Arbeitnehmer vor Mobbing schützen muss.

Bei einer Klage ist zu belegen, dass Mobbing in der definierten Form – also andauernd, systematisch und mit negativen Folgen – stattgefunden hat, wozu bei Arbeitsausfällen wegen Burn-out oder Depression ein ärztliches Attest und die Beibringung von Zeugen genügen. Mobber können fristlos gekündigt werden.

In Schulen sind die Lehrer, in Pflegeheimen das Personal dafür verantwortlich, Mobbing zu unterbinden. Da Mobbingopfer häufig nicht die Kraft haben, sich zu wehren, ist die Inanspruchnahme eines Anwaltes angeraten, zunächst möglicherweise der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Hier herrscht eine Sperrfrist von drei Monaten, aber das Mobbing wird sich wahrscheinlich länger fortsetzen.

Es könnte geschehen, dass sich Anwaltskanzleien auf die Thematik spezialisieren und hohe Schadenersatzforderungen gegen die Arbeitgeber geltend machen, und zwar auf der Grundlage des ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Allein die Androhung solcher Schritte dürfte jeden Arbeitgeber zur verstärkten Aufmerksamkeit bewegen. Anschließend wäre eine Mediation zwischen Mobbingopfer und Mobber hilfreich, in welcher sehr klare Spielregeln festgelegt werden, der sich alle Seiten zu unterwerfen haben. Bei Zuwiderhandlung kann der Arbeitgeber abgestufte Sanktionen verhängen.

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