Eine Personalassistentin oder ein Personalassisten arbeitet in der Regel in der Personalabteilung einer Firma. Damit stellt diese Arbeit besondere Anforderungen an Zuverlässigkeit und Vertraulichkeit und erfordert Integrität, Fingerspitzengefühl und die Gabe, gut mit Menschen umgehen zu können.
Die Personalassistentin / der Personalassistent unterstützt den Personalsachbearbeiter und dien Personalleiterin bei seiner bzw. ihrer Arbeit.
Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen gehören:
Personalplanung und Mitarbeiterbeschaffung
- Anforderungsprofile nach Vorgabe der Fachabteilung erstellen
- Stellenausschreibungen formulieren und platzieren
- Bewerberauswahl
- Vorstellungsgespräch / Bewerbungsgespräch planen und abwickeln
- Zusagen und Absagen formulieren und verschicken
Personalverwaltung
- Arbeitsverträge erstellen und verwalten
- Teilzeitverträge, Tele-Arbeit, Job-Sharing, Kinderbetreuung, Mutterschutz, Elternzeit
- Abmahnungen, arbeitsrechtliche Maßnahmen
- Arbeitszeugnisse formulieren
- Kündigungen vorbereiten und abwickeln
Zeitwirtschaft
- Führen der Mitarbeiter-Zeitkonten
- Korrekturbuchungen, Urlaubsanspruch
- Umsetzung der tarifvertraglichen Regelungen
- Einhalten von Betriebsvereinbarungen
- Verwaltung von Kurzarbeit
Das Personalassistenz ist nicht unbedingt eine weibliche Aufgabe. Die Benutzung der Wort Personalassistentin, als ob ein männlicher Assistent undenkbar wäre, ist sehr fragwürdig.
Sie haben selbstverständlich vollkommen Recht. Ich habe das geändert.