protokollierung

Weitere Arten der Protokollierung

Neben den bekannten Arten Protokollerstellung gibt es weitere Arten der Protokollierung.

So sind im Bürobereich oder in der Büroorganisation selbst die Aktennotiz, oder aber auch Gesprächsnotiz, eine Form von Protokollen. Denn auch sie enthalten wichtige Informationen, die einer anderen Person für die weitere Arbeit nützlich sein können.

Schaut man sich weiter um, so bezeichnet man in der Computerbranche beispielsweise die Dokumentation bestimmter Ereignisse (z.B. Empfang oder Versand von Emails) als Protokolldatei. In der solchen Protokolldateien werden nach bestimmten Regeln die Daten festgehalten.

Ein weiteres Beispiel für eine „Sonderform“ der Protokollarten sind die ebenfalls nach bestimmten Regeln festgehaltenen Vorkommnisse während einer Programmausführung.

Auch in der Wissenschaft findet man Formen von Protokollen. So wird das sogenannte Laborprotokoll erstellt. Dieses Protokoll wird vielfach auch Versuchsprotokoll genannt. Es enthält neben den üblichen Angaben zur Person, die den Versuch durchgeführt hat, auch die Angaben zum Versuchsaufbau. Auch die möglicherweise ermittelten Messwerte und Ergebnisse werden in einem Laborprotokoll dokumentiert.

Eingangs erwähnt wurde auch schon der Aspekt der Möglichkeit der Beweissicherung durch ein Protokoll. Ein schönes Beispiel ist hierfür der Flugschreiber. Er protokolliert die Vorgänge im Flugzeug. Flugschreiber haben bei Flugzeugkatastrophen schon hilfreiche Dienste zur Aufklärung einer Absturzursache geleistet.

Eine weitere Besonderheit ist die umgangsprachliche Verwendung des Begriffs „Protokoll“ im Zusammenhang mit einer Verwarnung. So nennt man zum Beispiel den Strafzettel für ein Verkehrsvergehen (wie z.B. Falschparken, oder für eine Geschwindigkeitsübertretung) ebenfalls Protokoll, besser bekannt auch als das Knöllchen.

Zum Schluss soll eines nicht unerwähnt bleiben. Die Verwendung des Begriffs „Protokoll“ in der Diplomatie. Wie oft hört man im Zusammenhang mit Staatsbesuchen Begriffe, wie „diplomatisches Protokoll“ oder „innerstaatliches Zeremoniell“. Hierbei handelt es sich um feste Regularien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Denn alle zwischenstaatlichen Abläufe unterliegen in der Diplomatie diversen Regeln.

Da man keinen diplomatischen Zwischenfall riskieren möchte, wird peinlich genau auf die Einhaltung dieser Protokollarien geachtet. So gibt es beispielweise verbindliche Regeln bei der Kleiderordnung. Auch der Ablauf eines Staatsbesuches unterliegt dem Protokoll. Und so ist auch die Tischordnung ein weiteres Beispiel für Protokollarien.

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