Die Ausbildung zur Arzthelferin / Medizinische Fachangestellte

Die Berufsbezeichnung Arzthelferin wird seit 2006 ersetzt durch die Bezeichnung medizinische/r Fachangestellte/r. Allerdings ist die „Arzthelferin“ im allgemeinen Sprachgebrauch immer noch präsent.

Medizinische Fachangestellte können bei Allgemeinen Ärzten, bei Fachärzten jeder Richtung oder bei Zahnärzten tätig sein. Krankenhäuser, Fachkliniken, Hochschulkliniken und Rehabilitationszentren sind mögliche Arbeitsorte ebenso wie Gesundheitsämter, diverse Forschungseinrichtungen oder ambulante Pflegedienste. Sie können selbstständige Tätigkeiten in verschiedenen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel in Gesundheitszentren ausüben. Je nach Aufgabenstellung arbeiten sie im Büro, am Empfang, in den Behandlungsräumen oder im Labor.

Das Aufgabenfeld der medizinischen Fachangestellten umfasst die Assistenz bei Untersuchungen und Behandlungen von Patienten, die Betreuung und Beratung, Tätigkeiten im Labor, die Organisation des Sprechstundenablaufs und verschiedenen Verwaltungsarbeiten. Sie sind in der Regel die ersten Ansprechpartner des Patienten.

Es gibt keine vorgeschriebenen beruflichen oder schulischen Voraussetzungen; allerdings neigen Betriebe dazu, Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss einzustellen. Um medizinisch-biologische Vorgänge zu verstehen, Tätigkeiten im Labor, die Abrechnungen und eine einwandfreie Korrespondenz durchführen zu können, sind Kenntnisse und Fähigkeiten in den Fächern Biologie, Chemie, Mathematik und Deutsch für den Auszubildenden von Vorteil.

Die bundesweit geregelte Ausbildung dauert drei Jahre und findet im Ausbildungsbetrieb und der Berufschule statt. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel bei einschlägiger beruflicher Tätigkeit oder belegtem Vorwissen in diesem Bereich, abgekürzt werden. Verschiedene Bildungsträger bieten eine rein schulische Ausbildung an mit jeweils besonderen Bedingungen.
In der ersten Hälfte ihrer Ausbildung wird den medizinischen Fachangestellten in ihrem Ausbildungsbetrieb der Umgang mit Patienten vor, während und nach einer Untersuchung oder Behandlung vermittelt. Dazu gehören Aufnahme und elektronische Verarbeitung von Patientendaten, die Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung und bei der Assistenz das Anlegen von Verbänden oder andere unterstützende Maßnahmen.

Weiter lernen medizinische Fachangestellte die richtigen Hygienemaßnahmen durchzuführen, die Sterilisation von Instrumenten und Apparaten und die Entsorgung von kontaminierten Materialien.

Im Bereich Praxisorganisation lernen sie die Koordination von Patiententerminen, das Zusammenstellen und Weiterleiten von Behandlungsdokumenten, das Bestellen und Verwalten von medizinischem Material und den richtigen Einsatz der Standardsoftware für medizinische Bereiche.

Die zweite Ausbildungshälfte umfasst die richtige Lagerung und Überwachung der medizinischen Hilfsmittel, die Pflege und Wartung der Instrumente und Geräte, die Assistenz bei Diagnosemaßnahmen und die Durchführung von Laboruntersuchungen. Weitere Lerninhalte sind die Vorbereitung des Patienten auf chirurgische Eingriffe, die Versorgung von Wunden, das Entfernen von Nahtmaterial, die Durchführung von Blutentnahmen und Abstrichen zur Gewinnung von Untersuchungsmaterial.

Die Auszubildenden lernen, wie sie Patienten über Diagnose und Behandlung angemessen informierten können und wie sie sich in Konfliktsituationen, bei Risikopatienten oder in Notfällen richtig verhalten. Das Lernen von Sofortmaßnahmen und Erster Hilfe gehören dazu.

Verwaltungstechnisch stehen die Anwendung von Dokumentations- und Klassifizierungssystemen und die Abwicklung der Zahlungsvorgänge auf dem Programm.

Der Unterricht an der Berufsschule gibt im ersten Ausbildungsjahr Orientierungshilfen für den Beruf und das Gesundheitswesen allgemein, vermittelt, wie Patienten empfangen und begleitet werden, wie Praxishygiene und Schutzmaßnahmen bei Infektionen organisiert und Patienten mit Erkrankungen des Bewegungsapparats begleitet werden können.

Im zweiten Ausbildungsjahr wird das Verhalten in Notfällen, die Beschaffung und Verwaltung von medizinischem Material, die Organisation der Praxisabläufe und die Begleitung von Patienten mit Erkrankung des Urogenitalsystems unterrichtet.

Vor dem dritten Ausbildungsjahr findet eine Zwischenprüfung statt.

Zum letzten Ausbildungsjahr gehören die Begleitung von Patienten mit Erkrankung des Verdauungstraktes, die Versorgung von Wunden, das Lernen von Maßnahmen zur Prävention sowie zum Abschluss die Entwicklung von eigenen beruflichen Perspektiven.

Die abschließende Prüfung setzt sich aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil zusammen. Im praktischen Teil wird über ein vorab zu lösendes medizinisches Problem ein viertelstündiges Fachgespräch geführt. Im schriftlichen Teil wird Wissen aus den Bereichen Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung, Wirtschafts- und Sozialkunde abgefragt. Die Prüfung wird vor der zuständigen Ärztekammer abgelegt und kann zweimal wiederholt werden.

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